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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§1 Geltungsbereich

Für Angebote, Auftragsbestätigungen, Lieferungen und Rechnungen der EDELWEISS Lightweight GmbH gelten ausschließlich die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehenden oder abweichenden Geschäfts­bedingungen eines Kunden wird ausdrücklich wider­sprochen. Abweichungen von den nachfolgenden Bedingungen sind nur dann wirksam, wenn sie ausdrücklich von der EDELWEISS Lightweight GmbH per Auftragsbestätigung schriftlich bestätigt wurden.

 

§2 Angebote

 

Angebote der EDELWEISS Lightweight GmbH sind stets unverbindlich und freibleibend. Lagerbestände, Lieferzeiten und Preise können sich im Laufe der Zeit ändern. Bis zur endgültigen Platzierung eines Auftrags durch den Kunden behält sich die EDELWEISS Lightweight GmbH vor, Preise, Lieferzeiten und Verfügbarkeiten in Ihren Angeboten anzupassen. Ebenso ist der Zwischenverkauf vorbehalten.

§3 Vertragsabschluss

Ein Kaufvertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Im Falle der EDELWEISS Lightweight GmbH sind das zum einen die schriftliche Bestellung des Kunden und zum anderen die Auftragsbestätigung der EDELWEISS Lightweight GmbH. Als schriftliche Bestellung wird nur das vom Kunden unterschriebene Angebot akzeptiert, das er per Fax, Scan & Email oder per Post an die Edelmetall.One GmbH schickt oder persönlich übergibt. Ohne unterschriebene Bestellung kommt kein Vertrag zu Stande. Als Bestätigung der Kundenbestellung zählt die schriftliche Auftragsbestätigung der EDELWEISS Lightweight GmbH. Bitte beachten: Nur genau das, was in der vom Kunden unterschriebenen Bestellung steht und genauso wiederum von der EDELWEISS Lightweight GmbH per Auftragsbestätigung schriftlich bestätigt wurde, ist Bestandteil des Kaufvertrags. Sonstige Vereinbarungen oder Nebenabreden über andere Kommunikationswege werden nicht anerkannt. Im eigenen Interesse sollte ein Kunde das ihm vorliegende Angebot soweit wie möglich prüfen, bevor er es unterschreibt. Das betrifft insbesondere die plausible Überprüfung von z.B. Artikel, Menge, Farbe und Maße des angebotenen Produkts sowie die Rechnungs- und die Lieferadresse.

§4 Preise

 

Die Preisangaben der EDELWEISS Lightweight GmbH beinhalten die Verpackung der Produkte. Fracht-, Porto- und Versicherungsgebühren werden gesondert ausgewiesen. Für Kunden im Inland wird die gesetzliche Mehrwertsteuer auf jedem Angebot, jedem Auftrag und jeder Rechnung ausgewiesen. Kunden im Ausland können netto ohne Mehrwertsteuer einkaufen, sofern die dafür geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfüllt sind.

§5 Zahlungsbedingungen

 

Sofern nicht anderweitig von der EDELWEISS Lightweight GmbH in der Auftragsbestätigung ausgewiesen, sind alle Aufträge unmittelbar nach Vertragsabschluss, ohne jeden Abzug in Vorkasse zu bezahlen. Erst wenn die Zahlung vollständig bei der EDELWEISS Lightweight GmbH eingegangen ist, wird ein Auftrag gestartet. Eigenmächtige Abzüge des Kunden jeglicher Art sowie die Aufrechnung mit bestrittenen nicht rechtskräftigen Gegenansprüchen werden nicht akzeptiert. Bei Zahlungsverzug des Kunden von mehr als 30 Tagen nach Auftragsbestätigung tritt die EDELWEISS Lightweight GmbH automatisch vom Kaufvertrag zurück. Dem Kunden entstehen hieraus keinerlei Ansprüche. Sollte der Kunde bereits eine Teilzahlung geleistet haben, erstattet die EDELWEISS Lightweight GmbH diese zurück. Bei Kunden im Ausland werden evtl. anfallende Transaktionskosten von der Rückerstattung abgezogen. Die EDELWEISS Lightweight GmbH behält sich vor, eine Kundenlieferung erst dann für den Versand freizugeben, wenn alle Ansprüche der EDELWEISS Lightweight GmbH aus laufenden Geschäften gegenüber diesem Kunden vollständig beglichen sind.

§6 Lieferfristen

 

Die EDELWEISS Lightweight GmbH ist bestrebt, Aufträge so schnell wie möglich zu liefern und Kunden über den Status der Bestellung zu informieren. Bestellte Ware, die im Lager vorrätig ist, wird nach vollständigem Zahlungseingang versandfertig gemacht. Bestellte Ware, die nicht im Lager ist, wird nach vollständigem Zahlungseingang bei den jeweiligen Lieferanten bestellt. Diese sitzen zum Teil Übersee im Ausland. Daher ist die EDELWEISS Lightweight GmbH bei ihrer Lieferfristangabe auf die Richtigkeit der vom Lieferanten genannten Termine sowie auf internationale Logistik und Zoll­abwicklung angewiesen. Da diese Faktoren außerhalb des Einflussbereichs der EDELWEISS Lightweight GmbH liegen, können genannte Lieferfristen nur im Sinne von ca.-Angaben gelten, es sei denn, ein fester Termin wurde mit dem Kunden schriftlich als Lieferdatum in der Auftragsbestätigung fixiert. Die Lieferfrist beginnt mit dem ersten Tag nach Eingang der vollständigen Zahlung, jedoch nicht vor Vorlage aller erforderlichen behördlichen Genehmigungen (z.B. Ausfuhrgenehmigung) sowie Klärung aller technischen Einzelheiten des Auftrags. Letzteres gilt insbesondere für die Durchführung von Reparaturaufträgen. Hier beginnen Lieferfristen nicht vor der Bereitstellung der zu reparierenden Ware durch den Kunden. Unvorhergesehene Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs der EDELWEISS Lightweight GmbH liegen und eine Lieferung unmöglich machen, berechtigen die EDELWEISS Lightweight GmbH vom Kaufvertrag zurückzutreten, ohne dass dem Kunden dadurch Ansprüche entstehen. Dazu zählen z.B. Ausfälle des Zulieferers, Streik, Naturkatastrophen, Materialknappheit, behördliche Maßnahmen, Gesetzesänderungen sowie sonstige Ereignisse höherer Gewalt. Teillieferungen oder Teilleistungen kann der Kunde nicht zurückweisen, es sei denn, er hat ein berechtigtes und von der EDELWEISS Lightweight GmbH unbestrittenes Interesse daran. Falls die EDELWEISS Lightweight GmbH in Verzug gerät, muss der Kunde ihr schriftlich eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen. Liefert die EDELWEISS Lightweight GmbH auch nach Ablauf dieser Nachfrist nicht, ist der Kunde berechtigt vom Kaufvertrag zurückzutreten.

§7 Storno und Vertragsänderungen

 

Verlangt ein Kunde innerhalb der Lieferfrist Änderungen des Vertragsgegenstandes, so können dadurch zusätzliche Kosten entstehen und sich die Lieferzeit verlängern. Gemäß seinen Änderungs­wünschen erhält der Kunde ein neues Angebot. Die Bedingungen gem. §3 für die Bestellung und Bestätigung gelten an dieser Stelle analog. Im Falle eines teureren Angebotes durch die Änderungswünsche, bleibt die Lieferfrist solange unterbrochen, bis die EDELWEISS Lightweight GmbH die Mehrpreiszahlung vollständig erhalten hat. Die Bedingungen gem. §5 gelten entsprechend. Im Falle einer Stornierung des Kaufvertrags durch den Kunden ist die EDELWEISS Lightweight GmbH berechtigt, alle bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten abzurechnen und von der geleisteten Vorkasse einzubehalten, mindestens aber eine Stornogebühr von 10% des Auftrags­werts. Den Rest der Vorkasse erstattet die EDELWEISS Lightweight GmbH dem Kunden zurück abzüglich eventuell anfallender Transaktionskosten.

§8 Lieferbedingungen

 

Die Lieferbedingungen finden sich in der jeweiligen Auftragsbestätigung der EDELWEISS Lightweight GmbH. Sie richten sich nach den Regeln für Warenverkehr der internationalen Handelskammer (ICC) in Paris, den sog. Incoterms: https://www.iccgermany.de/standards-regelwerke/incoterms/. Die häufigsten Lieferbedingungen der EDELWEISS Lightweight GmbH sind DAP und EXW gem. Incoterms. DAP - "Delivered At Place" bzw. "Geliefert benannter Ort" bedeutet, dass die EDELWEISS Lightweight GmbH den Versand der Ware an ihren Bestimmungsort übernimmt und als eigene Position abrechnet. Zeitpunkt der Lieferung und somit des Gefahrenübergangs ist, wenn der Kunde die Ware vom Spediteur bzw. Kurier am benannten Zielort erhält. Die EDELWEISS Lightweight GmbH trägt alle Gefahren, die im Zusammenhang mit der Beförderung zum benannten Ort stehen. Der Kunde wiederum hat dafür Sorge zu tragen, dass jemand zum Zeitpunkt der Lieferung am Bestimmungs­ort anwesend ist. Sollten wiederholte Zustellungen notwendig sein und diese vom Spediteur in Rechnung gestellt werden, ist die EDELWEISS Lightweight GmbH berechtigt die Mehrkosten an den Kunden weiterzubelasten. EXW – "Ex Works" bzw. "Ab Werk" bedeutet, dass die EDELWEISS Lightweight GmbH die Ware zur Abholung an ihrem Geschäftssitz bereitstellt. Die Abholung kann sowohl durch den Kunden als auch durch einen vom ihm beauftragten Spediteur oder Kurier erfolgen. Zeitpunkt der Lieferung bzw. des Gefahrenübergangs ist die Bereitstellung am Geschäftssitz der EDELWEISS Lightweight GmbH. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die ihm bereitgestellte Ware innerhalb einer Woche abgeholt wird. Danach gerät er in Verzug. Hat der Kunde auch nach einer weiteren Woche die Ware immer noch nicht abgeholt, ist die EDELWEISS Lightweight GmbH berechtigt, Wiedereinlagerungsgebühren in Höhe von 10% des Auftragswerts zu berechnen. Die Ware wird dann erst wieder zur Abholung freigegeben, wenn die zusätzlichen Gebühren vom Kunden vollständig beglichen worden sind.

§9 Eigentumsvorbehalt

 

Bis zur vollständigen Erfüllung aller bestehenden Ansprüche aus der Geschäfts­beziehung mit dem Kunden, bleiben Waren Eigentum der EDELWEISS Lightweight GmbH. Verfügungsansprüche Dritter werden nicht anerkannt. Sollten Waren bereits an den Kunden ausgeliefert worden sein und offene Forderungen der EDELWEISS Lightweight GmbH bestehen, hat der Kunde den Anweisungen der EDELWEISS Lightweight GmbH in Bezug auf diese Ware Folge zu leisten. Das beinhaltet insbesondere den Rückversand dieser Waren. Die Bedingungen des §5 gelten analog.

§10 Gewährleistung

 

Die EDELWEISS Lightweight GmbH gewährt, dass die von ihr gelieferte Ware frei von Mängeln ist. Der Kunde verpflichtet sich, ihm gelieferte Ware bei Erhalt sofort nach offensichtlichen Mängeln wie z.B. Transportschäden zu untersuchen und zwar noch bevor er dem Spediteur per Unterschrift bescheinigt, die Ware in einwandfreiem Zustand erhalten zu haben. Je früher Mängel reklamiert werden, desto besser lässt sich feststellen, wo sie entstanden sind und wer dafür die Verantwortung trägt. Die Nichtbeachtung der Rügefrist kann schlimmstenfalls zum Ausschluss von Gewähr­leistungs­ansprüchen führen, wenn nicht mehr festzustellen ist, wer einen Mangel verursacht hat. War ein Produkt zum Zeitpunkt der Lieferung mangelhaft, wird die EDELWEISS Lightweight GmbH den gerügten Mangel so schnell wie möglich nachbessern. Die EDELWEISS Lightweight GmbH wird dazu die defekte Ware abholen lassen. Bis zur Abholung darf ohne Zustimmung der EDELWEISS Lightweight GmbH an der gerügten Ware nichts geändert werden, anderenfalls erlöscht die Gewährleistung. Im Rahmen einer Gewährleistung übernimmt die EDELWEISS Lightweight GmbH ausschließlich die Kosten für die Beseitigung des Mangels und die damit verbundenen Transportkosten. Kommt die EDELWEISS Lightweight GmbH ihrer Pflicht zur Nachbesserung nicht nach oder schlägt die Nacherfüllung fehl, so steht dem Kunden das Recht auf Minderung zu oder der Rücktritt vom Kaufvertrag gegen Rückerstattung.

§11 Abbauteile

 

Seine alten Abbauteile – wie z.B. abgefahrene Reifen oder irreparabel beschädigte Felgen – muss ein Kunde unverzüglich bei der EDELWEISS Lightweight GmbH ab­holen oder abholen lassen, ansonsten geht das Eigentum dieser Teile automatisch auf die EDELWEISS Lightweight GmbH über, ohne dass dem Kunden dadurch Ansprüche entstehen. Sollten die alten Teile entsorgt werden müssen, so ist die EDELWEISS Lightweight GmbH berechtigt, dem Kunden diese Entsorgungskosten in Rechnung zu stellen. Die Bedingungen des §5 gelten analog.

§12 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Angebote, Auftragsbestätigungen, Lieferungen und Rechnungen der EDELWEISS Lightweight GmbH ist deren Geschäftsfitz. Darüber hinaus gilt für sie ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung der Gesetze der United Nations zum internationalen Handel beweglicher Güter sowie zum Abschluss internationaler Kaufverträge wird ausgeschlossen.

§13 Datenschutz

 

Die EDELWEISS Lightweight GmbH verpflichtet sich dem Schutz der persönlichen Daten gem. Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Personenbezogene Daten werden von der EDELWEISS Lightweight GmbH mittels elektronischer Datenverarbeitung gespeichert und verarbeitet.

§14 Unwirksamkeit

 

Sollte eine der oben genannten Bedingungen ungültig, unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bedingungen wirksam. Ungültige, unwirksame oder undurch-setzbare Bedingungen werden durch eine gültige, wirksame und durchsetzbare Bedingung ersetzt, die dem Sinne der ungültigen, unwirksamen oder undurchsetzbaren am ehesten entspricht

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